{"id":1604,"date":"2025-05-29T10:29:53","date_gmt":"2025-05-29T08:29:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/?page_id=1604"},"modified":"2025-05-29T10:31:21","modified_gmt":"2025-05-29T08:31:21","slug":"statuten-des-oevf-landesverbands-niederoesterreich","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/?page_id=1604","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Statuten des \u00d6VF Landesverbandes Nieder\u00f6sterreich<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Pr\u00e4ambel:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Regelungen in diesen Statuten beziehen sich gleicherma\u00dfen auf Frauen und M\u00e4nner.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle geschlechtsbezogenen Bezeichnungen von \u00c4mtern und Funktionen, in denen nur die m\u00e4nnliche Bezeichnung verwendet wird, dienen ausschlie\u00dflich der besseren Lesbarkeit und Verst\u00e4ndlichkeit der jeweiligen Regelung.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1:&nbsp;&nbsp;Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verband f\u00fchrt den Namen \u201e\u00d6sterreichischer Verband der Fotografie, Landesverband Nieder\u00f6sterreich&#8220; im Folgenden \u201eLV Nieder\u00f6sterreich&#8220; genannt und hat seinen Sitz in Nieder\u00f6sterreich. Der LV Nieder\u00f6sterreich ist eine Unterorganisation des \u00d6sterreichischen Verbandes der Fotografie und grunds\u00e4tzlich an dessen Satzungen und Beschl\u00fcsse gebunden. Seine T\u00e4tigkeit ist gemeinn\u00fctzig und nicht auf Gewinn ausgerichtet und erstreckt sich \u00fcber das Bundesland Nieder\u00f6sterreich. Die Statuten und Beschl\u00fcsse des LV sind f\u00fcr alle Mitglieder rechtsbindend.<strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2:&nbsp;&nbsp;Zweck des Verbandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der LV Nieder\u00f6sterreich hat ausschlie\u00dflich und unmittelbar folgenden Zweck:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Erfassung und Betreuung aller Vereine und Einzelpersonen im T\u00e4tigkeitsbereich, die auf dem Gebiet der k\u00fcnstlerischen Fotografie t\u00e4tig sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Pflege und F\u00f6rderung der k\u00fcnstlerischen Fotografie, insbesondere bei der Jugend, durch verschiedene Aktivit\u00e4ten (Veranstaltungen wie Vortr\u00e4ge, Workshops, Wettbewerbe, Ausstellungen, Kurse) welche der Fort- und Weiterbildung dienen.<\/li>\n\n\n\n<li>Vertretung aller mit den Aufgaben des Haupt- und LV Nieder\u00f6sterreich zusammenh\u00e4ngender Interessen.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung der nationalen und internationalen k\u00fcnstlerischen Fotografie durch Teilnahme an Ausstellungen, Tagungen und Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Zuerkennung von Auszeichnungen f\u00fcr besondere Leistungen auf fotografischem Gebiet und f\u00fcr verdienstvolle Funktion\u00e4rst\u00e4tigkeit, sowie Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;3:&nbsp;&nbsp;Aufbringung der Mittel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die erforderlichen Mittel zur Erreichung des Verbandszweckes werden aufgebracht durch:<strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge, deren Mindesth\u00f6he und Anteile von der j\u00e4hrlichen Generalversammlung des \u00d6VF beschlossen werden. Dem Landesverband steht jedoch das Recht zu, den Mindestbeitrag des \u00d6VF zu erh\u00f6hen und diesen Zuschlag f\u00fcr Zwecke des Landesverbandes zu verwenden. Die H\u00f6he des Zuschlages muss von der Generalversammlung des Landesverbandes festgesetzt und beschlossen werden. \u00dcber die Verwendung der Mittel entscheidet die Landesleitung.<\/li>\n\n\n\n<li>Ertr\u00e4ge aus eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Subventionen aus \u00f6ffentlichen und privaten Mitteln.<\/li>\n\n\n\n<li>Spenden, Geschenke, Verm\u00e4chtnisse und sonstigen Zuwendungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Vereinsverm\u00f6gen darf nur im Sinne des Vereinszweckes verwendet werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;4:&nbsp;&nbsp;Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglied werden kann jede gemeinn\u00fctzige fotografische Vereinigung, die mindestens 5 ihrer Mitglieder im Zuge ihres Beitritts beim Landesverband anmeldet und jede Einzelperson, welche aus besonders gelagerten Gr\u00fcnden keiner fotografischen Vereinigung angeh\u00f6rt und deren k\u00fcnstlerische fotografische T\u00e4tigkeit dem Verbandszweck und den Intentionen des Verbandes entspricht.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Begr\u00fcndung der Verbandsmitgliedschaft erfolgt mittels Beitrittserkl\u00e4rung seitens des Mitglieds. Neumitglieder haben alle erforderlichen, personenbezogenen Daten gem\u00e4\u00df den Regelungen der DSGVO und deren Folgeverordnungen bekannt zu geben. Die Mitgliedschaft erlangt erst durch Eintrag des Mitglieds in die Mitgliederdatenbank des Verbandes G\u00fcltigkeit. Grunds\u00e4tzlich kann jede Person Mitglied des \u00d6VF werden, in einzelnen, begr\u00fcndeten F\u00e4llen kann jedoch eine Mitgliedschaft seitens der Landesleitung ohne Angabe von Gr\u00fcnden verwehrt werden.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Eine erworbene Mitgliedschaft bei LV Nieder\u00f6sterreich schlie\u00dft automatisch die Mitgliedschaft beim Hauptverband mit ein, ebenso die voll inhaltliche Anerkennung und Einhaltung aller Satzungen und Beschl\u00fcsse beider Verb\u00e4nde.<\/li>\n\n\n\n<li>Personen, die sich im besonderen Ma\u00dfe Verdienste um den LV Nieder\u00f6sterreich erworben haben, k\u00f6nnen \u00fcber Antrag der Landesleitung von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben keinen Beitrag zu entrichten und besitzen kein Stimmrecht.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;5:&nbsp;&nbsp;Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Das Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft kann erfolgen durch:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Tod des Mitgliedes, Aufl\u00f6sung einer Mitgliedervereinigung.<\/li>\n\n\n\n<li>Freiwilliger Austritt (dieser ist dem LV Nieder\u00f6sterreich sp\u00e4testens 1 Monat vor Jahresende f\u00fcr das Folgejahr, das bedeutet sp\u00e4testens bis 30.11. d. J. schriftlich bekannt zu geben).<\/li>\n\n\n\n<li>Streichung (Mitglieder, die trotz zweimaliger Mahnung 3 Monate mit der Mitgliedsbeitrags\u00fcberweisung im R\u00fcckstand sind, k\u00f6nnen ohne Verst\u00e4ndigung von der Landesleitung als solche gestrichen werden. Dem LV Nieder\u00f6sterreich steht jedoch das Recht zu, f\u00e4llige Beitr\u00e4ge einzufordern).<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss (Vereine und Einzelpersonen, die dem Zwecke und dem Ansehen des LV Nieder\u00f6sterreich zuwiderhandeln oder die g\u00fcltigen Satzungen durch ihre Handlungen verletzen, werden zun\u00e4chst von der Landesleitung ausgeschlossen; \u00fcber den endg\u00fcltigen Ausschluss entscheidet die Hauptversammlung des LV Nieder\u00f6sterreich. Das vom Ausschluss betroffene Mitglied ist von dem gefassten Beschluss schriftlich in Kenntnis zu setzen).<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;6:&nbsp;&nbsp;Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Rechte:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen des LV Nieder\u00f6sterreich in Anspruch zu nehmen, an Veranstaltungen teilzunehmen sowie von bestehenden Beg\u00fcnstigungen Gebrauch zu machen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliedsvereine sind berechtigt, stimmberechtigte Delegierte zu der Generalversammlung des LV Nieder\u00f6sterreich zu entsenden&nbsp;und zwar:&nbsp;<br>Bei 3 bis 9 beim Verband gemeldeten Mitgliedern darf die Mitgliedervereinigung eine(n) Delegierte(n) zur Generalversammlung entsenden. Ab 10 Mitgliedern steht pro 5 weiteren gemeldeten Mitgliedern der Mitgliedervereinigung jeweils ein weiterer Delegierter zu (f\u00fcr 1 bis 2 Mitglieder kein Delegierter, f\u00fcr 3 bis 9 Mitglieder 1 Delegierter, f\u00fcr 10 bis 14 Mitglieder 2 Delegierte, f\u00fcr 15 bis 19 Mitglieder 3 Delegierte, usw.).&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Einzelmitgliedern steht kein aktives Stimm- und Wahlrecht zu.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Pflichten:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitglieder haben nach besten Kr\u00e4ften und K\u00f6nnen die Interessen des LV Nieder\u00f6sterreich zu&nbsp;&nbsp;&nbsp;wahren, zu f\u00f6rdern und sich an die Statuten und Beschl\u00fcsse des LV Nieder\u00f6sterreich und des Hauptverbandes zu halten.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitgliedsbeitrag f\u00fcr bestehende Mitglieder:<br>Jedes Mitglied, das mit Stichtag 1.1. d. J. beim Verband gemeldet ist, ist verpflichtet, unmittelbar nach Jahresbeginn, sp\u00e4testens jedoch bis 20.1. d. J., seinen Mitgliedsbeitrag an den zust\u00e4ndigen Landesverband zu entrichten.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;7:&nbsp;&nbsp;Organe des LV Nieder\u00f6sterreich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Organe des LV Nieder\u00f6sterreich sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Generalversammlung<ul><li>Die Landesleitung<\/li><\/ul><\/li>\n\n\n\n<li><ul><li>Die Kontrolle<\/li><\/ul><\/li>\n\n\n\n<li>Das Schiedsgericht<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;8:&nbsp;&nbsp;Die Generalversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Generalversammlung ist die \u201eMitgliederversammlung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes in der aktuellen Fassung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Generalversammlung des LV Nieder\u00f6sterreich konstituiert sich aus der Landesleitung und den Delegierten der Mitgliedsvereine.<\/li>\n\n\n\n<li>Die ordentliche Generalversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt und wird von der Landesleitung mindestens 1 Monat vorher einberufen. Die Tagesordnung ist sp\u00e4testens zu Beginn der Generalversammlung bekanntzugeben.<\/li>\n\n\n\n<li>Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Leitungsorgan die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. Die Landesleitung kann aber auch aus besonderen Gr\u00fcnden die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung veranlassen. Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung ist mindestens 2 Wochen vorher einzuberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Aufgaben der Generalversammlung:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Wahl der Landesleitung, der Kontrolle und des Schiedsgerichtes.<\/li>\n\n\n\n<li>Berichte der Landesleitung<\/li>\n\n\n\n<li>Bericht der Kontrolle<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die H\u00f6he des zum Hauptverbandsbeitrages aufzuschlagenden Landesverbandsbeitrages.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber eingebrachte Antr\u00e4ge der Landesleitung und der Vereine.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge des LV Nieder\u00f6sterreich f\u00fcr die Generalversammlung des \u00d6VF.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Beitritte und Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen des LV Nieder\u00f6sterreich.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber eine eventuelle Aufl\u00f6sung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Die Generalversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschl\u00fcsse zur \u00c4nderung der Statuten sowie zur Aufl\u00f6sung des Landesverbandes k\u00f6nnen nur mit einer zweidrittel Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der\/die erste Vorsitzende, in dessen Verhinderung sein\/ ihre Stellvertreter\/in, notfalls das \u00e4lteste anwesende Leitungsmitglied.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Ablauf jeder Generalversammlung ist ein Protokoll anzulegen, aus welchem die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder, die Beschlussf\u00e4higkeit und das Stimmenverh\u00e4ltnis sowie alle Angaben ersichtlich sein m\u00fcssen, welche eine \u00dcberpr\u00fcfung der statutenm\u00e4\u00dfigen G\u00fcltigkeit der gefassten Beschl\u00fcsse erm\u00f6glichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle Antr\u00e4ge m\u00fcssen bis sp\u00e4testens zu dem in der Einladung festgesetzten Termin der Landesleitung schriftlich zugestellt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong>&nbsp;<strong>9:&nbsp;&nbsp;Die Landesleitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Landesleitung setzt sich zusammen aus:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>1. Vorsitzenden<\/li>\n\n\n\n<li>2. Vorsitzenden&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>3. Vorsitzenden (bei Bedarf)<\/li>\n\n\n\n<li>1. Schriftf\u00fchrer<\/li>\n\n\n\n<li>2. Schriftf\u00fchrer<\/li>\n\n\n\n<li>1. Kassier<\/li>\n\n\n\n<li>2. Kassier<\/li>\n\n\n\n<li>Drei (3) Kontrollorganen<\/li>\n\n\n\n<li>Jugendreferent (bei Bedarf)<\/li>\n\n\n\n<li>Weitere erforderliche Referenten und Beisitzern<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Wahl der Landesleitung erfolgt bei der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit f\u00fcr die Dauer von 4 Jahren. Ausgeschiedene Leitungsmitglieder sind wieder w\u00e4hlbar.<\/li>\n\n\n\n<li>Die gew\u00e4hlte Landesleitung hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Leitungsmitgliedes das Recht, an dessen Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder der Landesleitung, die ohne triftigen Grund und ohne Entschuldigung drei aufeinanderfolgenden Sitzungen fernbleiben, werden als \u201efreiwillig ausgeschieden&#8220; betrachtet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Landesleitung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der eingeladenen Leitungsmitglieder anwesend ist. Zur g\u00fcltigen Beschlussfassung gen\u00fcgt die einfache Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/li>\n\n\n\n<li>In dringenden F\u00e4llen ist ein Landesleitungsbeschluss auch durch die mehrheitliche Zustimmung per Umlaufbeschluss m\u00f6glich. Der Umlaufbeschluss ist mittels E-Mail abzuwickeln.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die Landesleitersitzungen werden vom 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder beauftragten Schriftf\u00fchrer schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber begr\u00fcndetes Verlangen von mindestens drei Leitungsmitgliedern muss eine Einberufung der Landesleitung binnen 14 Tagen jederzeit erfolgen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die Landesleitung ist das leitende und \u00fcberwachende Organ des LV Nieder\u00f6sterreich und hat f\u00fcr die Abwicklung der Vereinsgesch\u00e4fte entsprechend den Bestimmungen zu sorgen. In den Wirkungsbereich der Landesleitung fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kontrollorgane nehmen an den Sitzungen der Landesleitung mit beratender Stimme teil.<\/li>\n\n\n\n<li>Aufgaben der Landesleitung:<br>Die Landesleitung ist das leitende und \u00fcberwachende Organ des LV Nieder\u00f6sterreich und hat f\u00fcr die Abwicklung der Vereinsgesch\u00e4fte entsprechend den Bestimmungen zu sorgen. In den Wirkungsbereich der Landesleitung fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Aufstellung des allj\u00e4hrlichen Voranschlages, der Berichte und des&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Rechnungsabschlusses.<\/li>\n\n\n\n<li>Einberufung der&nbsp;Generalversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Vorbereitung von Antr\u00e4gen zur&nbsp;Generalversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Durchf\u00fchrung der vom LV Nieder\u00f6sterreich gefassten Beschl\u00fcsse.<\/li>\n\n\n\n<li>Aufnahme, Ausschluss, Streichung von Mitgliedern.<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidung \u00fcber alle Angelegenheiten, die nicht ausdr\u00fccklich dem Hauptverband oder der&nbsp;Generalversammlung&nbsp;des LV Nieder\u00f6sterreich vorbehalten sind und die sich die Landesleitung zur Entscheidung vorbehalten hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Erstellung einer Gesch\u00e4ftsordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Bildung und Einsatz von Unter- und Arbeitsaussch\u00fcssen, denen die Erledigung bestimmter Angelegenheiten \u00fcbertragen werden kann; hierzu k\u00f6nnen auch nicht der Landesleitung angeh\u00f6rende Mitglieder des LV Nieder\u00f6sterreich herangezogen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Vertretung des LV Nieder\u00f6sterreich nach au\u00dfen in allen Belangen durch den ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch seinen Stellvertreter oder eines beauftragten Leitungsmitgliedes.<\/li>\n\n\n\n<li>Unterzeichnung wichtiger Gesch\u00e4ftsst\u00fccke, insbesondere dem LV Nieder\u00f6sterreich verpflichtende Urkunden und dergleichen, durch den ersten Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer, in Geldangelegenheiten durch den ersten Vorsitzenden und dem Kassier.<\/li>\n\n\n\n<li>Dem Kassier obliegt die gesamte Geldgebarung des LV Nieder\u00f6sterreich, die ordnungsgem\u00e4\u00dfe F\u00fchrung der erforderlichen Kassab\u00fccher und die Sammlung s\u00e4mtlicher Belege.<\/li>\n\n\n\n<li>Die bei der&nbsp;Generalversammlung&nbsp;gew\u00e4hlten Kontrollorgane haben die Einhaltung der Satzungen zu \u00fcberwachen, die Finanzgebarung des LV Nieder\u00f6sterreich zu \u00fcberpr\u00fcfen und hievon der Landesleitung und Hauptversammlung zu berichten.<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;Der Schriftf\u00fchrer hat den ersten Vorsitzenden bei der F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte zu unterst\u00fctzen; ihm obliegt auch die Abfassung der Protokolle der Landesleitersitzungen und der Hauptversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Von jedem Schriftst\u00fcck, das ein Referent im Interesse des LV Nieder\u00f6sterreich f\u00fchrt, ist eine Kopie dem ersten Vorsitzenden zuzuleiten; vor wichtigen, den LV Nieder\u00f6sterreich betreffenden Entscheidungen, ist ein Referent verpflichtet die Zustimmung des ersten Vorsitzenden einzuholen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;10:&nbsp;&nbsp;<\/strong><strong>Haftung f\u00fcr Verbindlichkeiten des Landesverbandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Verletzt ein Mitglied eines Vereinsorgans unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters seine gesetzlichen oder statutarischen Pflichten oder rechtm\u00e4\u00dfige Beschl\u00fcsse eines zust\u00e4ndigen Vereinsorgans, so haftet es dem Verein f\u00fcr den daraus entstandenen Schaden nach den \u00a7 1243 ff ABGB; dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Rechnungspr\u00fcfer. Bei der 8Beurteilung des Sorgfalt-Ma\u00dfstabes ist eine Unentgeltlichkeit der T\u00e4tigkeit zu ber\u00fccksichtigen. Vereinsmitglieder sind in ihrer Eigenschaft als Teilnehmer der Generalversammlung keine Organwalter.<\/li>\n\n\n\n<li>Organwalter k\u00f6nnen insbesondere dann schadenersatzpflichtig werden, wenn sie schuldhaft:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Vereinsverm\u00f6gen zweckwidrig verwenden<\/li>\n\n\n\n<li>Vereinsvorhaben ohne ausreichende finanzielle Sicherung in Angriff genommen.<\/li>\n\n\n\n<li>Ihre Verpflichtungen betreffend das Finanz- und Rechnungswesen des Vereins missachtet<\/li>\n\n\n\n<li>Die Er\u00f6ffnung des Konkursverfahrens \u00fcber das Vereinsverm\u00f6gen nicht rechtzeitig beantragt<\/li>\n\n\n\n<li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins dessen Abwicklung behindert oder vereitelt oder<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Verhalten, welches Schadensersatzpflichten des Vereins gegen\u00fcber Vereinsmitgliedern oder Dritten ausgel\u00f6st hat, gesetzt haben.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn die Handlung auf einem seinen Inhalt nach gesetzm\u00e4\u00dfigem und ordnungsgem\u00e4\u00df zustande gekommenem Beschluss eines zur Entscheidung statutengem\u00e4\u00df zust\u00e4ndigen Vereinsorgans beruht. Die Ersatzpflicht entf\u00e4llt jedoch nicht, wenn der Organwalter dieses Vereinsorgan irregef\u00fchrt hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;11:&nbsp;&nbsp;&nbsp;Kontrolle<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kontrolle besteht aus 3 Mitgliedern, die einen Obmann w\u00e4hlen. Sie wird von der Generalversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt und hat die Einhaltung der Statuten und die Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse des LV Nieder\u00f6sterreich zu \u00fcberwachen sowie die Finanzgebarung, die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnungslegung und die statutenm\u00e4\u00dfige Verwendung der Mittel innerhalb von 4 Monaten ab Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu pr\u00fcfen. Im Pr\u00fcfungsbericht ist die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit zu best\u00e4tigen oder festgestellte Gebarungsm\u00e4ngel oder Gefahren f\u00fcr den Bestand des LV Nieder\u00f6sterreich aufzuzeigen und das Ergebnis der Landesleitung und der Generalversammlung bekannt zu geben. Stellen die Rechnungspr\u00fcfer fest, dass beharrlich und auf schwerwiegende Weise gegen die Rechnungslegungspflicht versto\u00dfen wird, so haben sie vom 1. Vorsitzenden die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung zu verlangen. Die Kontrolle fungiert als vorbereitendes Wahlkomitee und hat das Recht, an der Generalversammlung mit beratender Stimme teilzunehmen, der Obmann der Kontrolle an den Landesleitersitzungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;12:&nbsp;&nbsp;&nbsp;Schiedsgericht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Unstimmigkeiten in Fragen der Verbandst\u00e4tigkeit entscheidet ein Schiedsgericht, das bei der Generalversammlung gew\u00e4hlt wird und aus drei ordentlichen Mitgliedern besteht.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Das Schiedsgericht entscheidet, ohne an bestimmte Regeln gebunden zu sein, nach bestem Wissen und Gewissen und fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Gegen einen Beschluss des Schiedsgerichtes kann nur bei der Generalversammlung&nbsp;Berufung eingelegt werden. Sind Mitglieder des Schiedsgerichtes Anrufende desselben oder scheidet ein Mitglied w\u00e4hrend der Amtsdauer aus, so ist f\u00fcr den Fall a) vom Schiedsgericht ein neutraler Ersatzmann zu stellen. F\u00fcr den Fall b) von der Landesleitung eine Erg\u00e4nzungswahl einzuleiten. Eine Einberufung des Schiedsgerichtes erfolgt durch die Landesleitung, von welcher auch die Parteien vor das Schiedsgericht geladen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;13:&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des LV Nieder\u00f6sterreich kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen&nbsp;Generalversammlung&nbsp;mit 2\/3 Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des LV Nieder\u00f6sterreich oder bei Wegfall seines bisherigen gemeinn\u00fctzigen Zweckes ist nach Abdeckung s\u00e4mtlicher Verbindlichkeiten das verbleibende Verm\u00f6gen einem caritativen Zweck zuzuf\u00fchren. Die&nbsp;Generalversammlung&nbsp;hat \u00fcber diese Verwendung zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14:&nbsp;&nbsp;&nbsp;Gegenzeichnung der Statuten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vor Vorlage der Statuten des LV Nieder\u00f6sterreich an die Vereinsbeh\u00f6rde sind diese zur Gegenzeichnung dem Pr\u00e4sidenten des \u00d6VF vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleiches gilt auch bei \u00c4nderung der bestehenden Statuten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Statuten des \u00d6VF Landesverbandes Nieder\u00f6sterreich Pr\u00e4ambel: Die Regelungen in diesen Statuten beziehen sich gleicherma\u00dfen auf Frauen und M\u00e4nner. Alle geschlechtsbezogenen Bezeichnungen von \u00c4mtern und Funktionen, in denen nur die m\u00e4nnliche Bezeichnung verwendet wird, dienen ausschlie\u00dflich der besseren Lesbarkeit und Verst\u00e4ndlichkeit der jeweiligen Regelung.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u00a7 1:&nbsp;&nbsp;Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich Der Verband f\u00fchrt den Namen \u201e\u00d6sterreichischer Verband [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1234,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"class_list":["post-1604","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/P9Hgc8-pS","jetpack_likes_enabled":true,"jetpack-related-posts":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1604","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1604"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1604\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1607,"href":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1604\/revisions\/1607"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/1234"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.oevf-niederoesterreich.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1604"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}